Die allgemeinbildenden Schulen (Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien) informieren Eltern und Schüler über den Bildungsgang und das Bewerbungsverfahren für das (G)BVJ, sowie über andere Möglichkeiten der Berufsschulpflicht nachzukommen (z.B. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales (FSJ) oder ökologisches Jahr (FÖJ)) und übergeben ihnen das Informationsblatt zur Erfüllung der Berufsschulpflicht und das Bewerbungsformblatt für das BVJ bzw. das GBVJ.
Für die Bewerbung sind folgende (5) Unterlagen zwingend erforderlich:
1. Bewerbungsformblatt mit:
Unterschrift des Schülers und
Unterschrift/ Einverständnis(erklärung) des/der Sorgeberechtigten
2. Bewerbungsschreiben mit Unterschrift des Bewerbers
3. Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
4. Zwei (2) aktuelle Passbilder
5. Kopie Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis
(Keine Prospekthüllen)
Diese Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31.05. des laufenden Schuljahres beim Schulleiter der allgemeinbildenden Schule (Sekretariat) einzureichen und werden bis 15.06. des laufenden Schuljahres an das BSZ des Erstwunsches gesandt.
Das BSZ des Erstwunsches bestätigt der abgebenden allgemeinbildenden Schule den Eingang der Bewerbungsunterlagen bis 30.06. und besetzt die BVJ- Plätze. Zudem erhalten die Bewerber, die einer Klasse zugeordnet sind, eine Mitteilung über die Anmeldung und weitere Informationen die den Schuljahresbeginn betreffen.
Eingang von Bewerbungen nach dem 30.06. (Bewerbungsfrist):
Bewerbungen nach dem 30.06. sind direkt an das BSZ des Erstwunsches zu senden bzw. einzureichen. Das BSZ des Erstwunsches entscheidet über die Aufnahme, ggf. müssen die Bewerbungsunterlagen an das BSZ des Zweitwunsches weitergeleitet werden.